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Schlußvotum 10.2 / Anwalt für ausgegrenzte Menschen und Minderheiten

Erzbistum, Gemeinden und Verbände machen sich zum Anwalt ausgegrenzter, einzelner Menschen und Minderheiten, indem sie ihnen unabhängig von ihrer kirchlichen Bindung bei der Durchsetzung ihrer Rechte helfen. Sie pflegen Kontakt mit zuständigen Personen und Institutionen in Staat und Gesellschaft und wirken darauf hin, daß das Sozialwesen neuen Herausforderungen in angemessenem Ausmaß Rechnung trägt. Dabei sollen möglichst viele Gläubige und Menschen guten Willens motiviert werden, bei dieser diakonischen Aufgabe mitzuwirken.