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Schlußvotum 10.1 / Kompetente Mitwirkung der Kirche bei der Gestaltung von Staat und Gesellschaft

Erzbistum, Gemeinden und Verbände dürfen sich bei der Wahrnehmung ihrer diakonischen Aufgaben nicht auf den binnenkirchlichen Bereich beschränken. Sie sollen sich vielmehr darum bemühen, bei der Gestaltung des politischen und gesellschaftlichen Lebens aus dem Geist des Evangeliums mitzuwirken, damit die Kirche immer eindeutiger zum Zeichen der Erlösung und Befreiung der Welt wird. Sie sollen deshalb die Erfordernisse ihrer Mitwirkung bei der Gestaltung von Staat und Gesellschaft immer wieder neu bestimmen und zu politischen und gesellschaftlichen Fragen im Rahmen ihrer Kompetenz und Legitimation Stellung nehmen. Dabei soll immer unmißverständlich erklärt werden, mit welcher Kompetenz und Legitimation Stellung bezogen wird und aus welchem Grunde solche kirchlichen Stellungnahmen berechtigt oder sogar erforderlich sind.