www.flickr.com

9. Moderatoren

9. Moderatoren

(1) In Abstimmung mit dem Diözesanpastoralrat ernennt der Erzbischof drei Moderatoren.

(2) Sie moderieren die Beratungen des Plenums, nehmen die schriftlichen Wortmeldungen entgegen, führen die Rednerliste, erteilen das Wort und achten auf die Einhaltung der Redezeit.

(3) Moderatoren dürfen nicht zur Sache sprechen.