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''Randgruppen''

''Randgruppen''

Durch alle Voten zieht sich die Aufforderung, sich im besonderen Maße denen, die am Rande leben, zuzuwenden. Die Gemeinde soll sie in ihr Herz schließen und Lobby für sie sein. Die Aufzählung der Randgruppen ist vielfältig. Im folgenden werden die häufigsten Bereiche genannt.

Die Kirche muß eine Lobby sein für die verschiedenen Gruppen Arme, Schwächere und Randgruppen, und zwar in der 1. 2. und 3. Welt. (G117-109-0)
Als große Verpflichtung einer Gemeinde vor Ort wird zum einen die Weitergabe des Glaubens, zum anderen das soziale Engagement eingeschätzt, insbesondere für Randgruppen. Eine solche praktizierte Nächstenliebe kann Glauben überzeugend darstellen und vermitteln. Menschen am Rande von Kirche und Gesellschaft muß unsere besondere Sorge und Aufmerksamkeit gelten. (G112-031-0)


Obdachlose: Für sie wird finanzielle Unterstützung gefordert, Treffs und offene Türen.

Kirche muß mehr für die Ausgegrenzten tun (z.B. Obdachlose), und zwar dezentral (Räume für Übernachtung, Essen, Seelsorge für diese Menschen); Signalwirkung für Gemeindemitglieder. (G312-696-0)
Es wäre ein wichtiges Zeichen, die sogenannte ''Klagemauer'' vor dem Dom trotz mancher vielleicht auch berechigter Kritik dort stehen zu lassen, da sie u.a. auch das einzige öffentliche Forum für die Obdachlosen in Köln ist. (VD-007-220)


Wohnungssuchende: An verschiedenen Stellen wird die Schwierigkeit genannt, daß Arme, Alte und (kinderreiche) Familien immer seltener geeigneten Wohnraum finden. Hier wird die Mitsorge der Kirche, Kreativität und die Belebung kirchlicher Wohnungsbaugesellschaften angemahnt.

Das Erzbistum Köln möge seinen Einfluß auf nahestehende Wohnungsunternehmen (Aachener, Dewog usw.) ausüben, daß altengerechte Wohneinheiten in der Nähe des gewohnten Wohnumfeldes der alten Mitbürger geschaffen werden, um diesen einen neuen, kleineren, attraktiven Wohnraum zu bieten mit dem Ziel, deren größere Wohnungen für Familien mit Kindern freizumachen. Hierbei ist wichtig, daß der Bezug zum bisherigen Wohnumfeld, und damit auch zu den erwachsenen Kindern erhalten bleibt. (VV-004-110)


Ausländer: Es wird immer wieder das Thema ''Integration in die bestehende Gemeinde'' benannt. Vor allem die Ausländermissionen sollen hierbei behilflich sein.

Andererseits: Die Ausländermissionen kapseln sich von unseren Gemeinden ab. Wir bitten zu überlegen, wie ein Zusammenführen und Zusammenleben von Ausländern und deutschen Gemeinden gefördert werden kann. (G312-692-0)


Asylbewerber: Hier tauchen ''Bewußtseinsarbeit und gesellschaftspolitisches Engagement'' als Themen auf.

Trotz aller Schwierigkeiten möchten wir weitere Schritte beim Zusammenleben mit ausländischen Mitbürgern tun. Wir sehen eine notwendige Aufgabe darin, daß Menschen anders sein dürfen. Die Durchführungsverordnung des Asylgesetzes muß flexibler praktiziert werden. (D-162)


Behinderte: Integration steht im Vordergrund.

Daß Behinderte und ihre Familien stärker ins Gemeindeleben einbezogen werden möchten, als dies bislang geschieht. Desweiteren ist der Aufbau einer planmäßigen Behindertenseelsorge in der Diözese und in den Dekanaten unerläßlich. (D-172)


Ungeborenes Leben: Verstärkung der Beratung von Frauen in Konfliktsituationen und Verbesserung der Rahmenbedingungen.

Besonders wird hier gewünscht, nicht nur werdendes, sondern auch geborenes Leben zu unterstützen, unabhängig von der Nationalität der Schwangeren. Daneben wird die Schaffung eines Hilfsfonds für Schwangere angeregt, die weder Kindergeld noch Erziehungsgeld oder Mittel aus der Bundesstiftung erhalten. (VV-017-210)


Sterbende: Der Ansatz der Hospizbewegungen wird verschiedentlich genannt und die Verbesserung der Sterbe- und Trauerpastoral gefordert.

Die Kirche muß zunehmend in besonderen Einrichtungen (z.B. Hospiz) Todkranken (z.B. Aidskranken) und Sterbenden ein würdevolles Sterben ermöglichen. (G314-072-0)
Wir erbitten eine besondere Unterstützung für die Hospizbewegung durch Bistum und Gemeinden. Nicht in jeder Gemeinde wird es ein Hospiz geben; Sterbebegleitung und Sterbekultur muß gleichwohl ein Anliegen jeder Pfarrgemeinde sein. (VD-011-110)