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Kindergarten (32)

Durch den Kindergarten leistet die Kirche einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zur Förderung von Familien und deren Kindern. Die Situation der Familien spielen in die Gemeinde hinein, so daß die Gemeinde sich mit dieser Wirklichkeit in der Familienpastoral, in der Kinder- und Jugendarbeit und in der Caritas damit auseinandersetzen kann und damit einen wichtigen Beitrag für eine christliche und solidarische Gesellschaft leistet. (G145-231-0)
Während dreimal ausdrücklich für ein stärkeres Engagement der Kirche im Kindergartenbereich votiert wird, argumentiert ein Votum gegenteilig.

Da ein Schrumpfen der Kirche und unter Umständen sogar eine Abschaffung der Kirchensteuer zu erwarten ist, sollte das fast flächendeckende Engagement - etwa im Kindergarten oder Krankenhausbereich - vorsichtig abgebaut werden. Wenn die Kirche weniger Aufgaben übernimmt, die eigentlich zum staatlichen Bereich gehören, ist sie auch weniger angreifbar und unabhängiger. Statt dessen sollte sie sich darauf konzentrieren, die Lücken im sozialen Netz zu sehen und hauptsächlich dort zu helfen, wo von anderer Seite keine Unterstützung zu erwarten ist. (VD-007-220)


Als problematisch wird gesehen, daß Kindergärten häufig nicht in das Gemeindeleben integriert sind, sondern als eigenständige Einrichtung mit eigenem Personal ein Sonderdasein führen. Ein detailliertes Votum beschäftigt sich aus der Sicht der Erzieherinnen eines Dekanates mit dem Verhältnis zwischen Kindergarten und Gemeinde. Die Erzieherinnen wünschen sich, daß sie für ihre schwieriger gewordene Arbeit von Mitgliedern des Kirchenvorstandes und des Pfarrgemeinderates unterstützt werden und alle nötigen Informationen erhalten: Sie wünschen sich eine klare Entscheidungsbefugnis für die Leiterinnen und die Beteiligung der Leiterinnen bei Neueinstellungen, Versetzungen und den Kindergarten betreffende Fragen im Kirchenvorstand.
Im Hinblick auf den religionspädagogischen Auftrag des Kindergartens erweist es sich zunehmend als belastend, daß immer weniger Eltern ''praktizieren'', aber auch viele ErzieherInnen kein enges Verhältnis zu Glauben und Kirche haben.
Betont wird, daß die Grundlagen für die Glaubensweitergabe früh gelegt werden und Beheimatung in Gemeinde und Gottesdienst im Krabbelalter beginnen muß. Dabei ist nicht nur das gelebte Glaubenszeugnis der ErzieherInnen wichtig, sondern auch das der Eltern und aller Menschen in der Gemeinde. Eltern sollen deshalb stärker in die Kindergartenarbeit, auch in den Bereich der religiösen Erziehung, eingebunden werden. Die Seelsorger sollen durch Kontaktstunden, Katechesen und Teilnahme an Elternabenden stärker die pastorale Chance nutzen, die im Kindergarten steckt.
Kindergartenpastoral könnte auch der Anfang einer ''Pastoral der Lebensalter'' sein. Die ErzieherInnen sollen durch ein breites Angebot an religionspädagogisch-katechetischen Fortbildungsmöglichkeiten und Gesprächskreisen mit Theologen besser für diesen Teil ihrer Arbeit unterstützt werden. Auch ein Lehrplan und gutes Material sollten erarbeitet werden, damit die Kinder an die Grundthemen des Glaubens, an Gebet und Gottesdienst sowie an das Kirchenjahr herangeführt werden können.

Da die Eltern im zunehmenden Maße nicht mehr in der Lage sind, Glaubensinhalte zu vermitteln, sollte die Ausbildung der Kindergärtnerinnen/gärtner in Sachen Glaubensvermittlung, Glaubensweitergabe, Glaubensbekenntnis intensiviert werden. In diesem Zusammenhang müßte auch eine verstärkte katechetische Begleitung der Kindergarteneltern angeboten und als echtes Anliegen verfolgt werden. Hilflosigkeit, Gleichgültigkeit und Interessenlosigkeit sind u.a. die Hauptübel im Aufgabenbereich ''Weitergabe des Glaubens''. (D-114)
Es reicht nicht, die finanziellen Mittel für Personal und Gebäude zur Verfügung zu stellen und dann eine religiöse Sozialisation dem Zufall zu überlassen. (G117-091-0)


Ein Votum hat besonders die Mütter im Blick, die sich im Konfliktfall für das Kind entschieden haben: Sie sollten bei der Vergabe von Kindergartenplätzen besonders berücksichtigt werden.