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Ungeborenes Leben

Einige Voten beziehen sich ausdrücklich auf das ungeborene Leben. Dabei geht es vor allem um die Aufforderung zur konkreten Hilfe für schwangere Frauen und für das geborene Leben (siehe dazu auch Kapitel 3: ''Den Glauben leben'').
Ein ausführliches Votum zur Diskussion um Paragraph 218 StGB betont die Notwendigkeit, gerade auch in der katholischen Kirche dazu Frauen zu Wort kommen zu lassen, und tritt für den Verbleib der katholischen Kirche in der Pflichtberatung ein.

Da die Verantwortung des mündigen Christen die Gestaltung seiner sozialen Beziehung in Achtung vor dem Leben umfaßt, sollte die Kirche den Familien, vor allem den Frauen, helfen, die Verantwortung für ungeborenes und geborenes Leben zu tragen, durch die Beratungshilfen vor der Geburt wie auch praktische Hilfen nach der Geburt (wie Kinderkrippen, Krabbelstuben, Kindergärten). (G367-923-0)