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Perspektiven der Votanten

Impulse, Konkretionen, Optionen, Orientierungen, Hoffnungen

Durchgängig wird in den Voten eine Stärkung der Mitbestimmungs- und Mitsprachemöglichkeit der Laien in der Kirche auf allen Ebenen gefordert. Mehr Beteiligungsmöglichkeiten an Leitungsentscheidungen seitens der Laien auf Ebene der Pfarrei, des Dekanates und der Diözese werden als dringend erforderlich angesehen. Dies meint die oft vorgebrachte Forderung nach ''mehr Demokratie''. Voten in diesem Themenbereich, die nicht ausdrücklich mehr demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten verlangen, sprechen sich für eine Prüfung aus, wie und wo die Mitwirkung und Mitbestimmung der Laien in der Kirche gestärkt werden kann.

Erwartung an die Kirchenleitung ist, den Menschen in der Gemeinde mehr Mitspracherecht zuzugestehen, es werden mehr Demokratie in den kirchlichen Strukturen und mehr Offenheit und weniger starre Regeln im kirchlichen Leben erwartet. (G171-288-0)
In allen Leitungs- und Entscheidungsgremien auf Bistumsebene sollte die Mitwirkung von nicht geweihten Frauen und Männern ermöglicht werden. (G353-831-0)
Wir wünschen uns mehr Demokratie in der Kirche - wo es möglich ist, sollten demokratische Entscheidungen an die Stelle autoritärer Weisungen treten. (G366-899-0)
Um der Glaubwürdigkeit der Kirche willen wünschen wir uns die Abschaffung der autoritären Strukturen zugunsten demokratischer Regeln... (G119-107-0)
Mehr Demokratie in der Kirchenleitung, mehr Mitbestimmung der Laien. (VV-009-360)
Es ist zu prüfen, wie und wo Mitbestimmung der Gläubigen gestärkt werden kann (z.B. sollen bei der Bischofswahl die Gläubigen miteinbezogen werden.)


Einige Votanten fordern in diesem Zusammenhang die Stärkung synodaler Strukturen und Ansätze in der Kirche. Sie sehen im Synodal-Prinzip die Mitwirkungsmöglichkeit verantwortlicher Laien verankert.

Die spürbare Bereitschaft aller Gläubigen, Verantwortung - gerade auch in dieser Zeit des defensiven Glaubens - zu übernehmen, muß aufgegriffen werden. Wir müssen unserer Kirche Möglichkeiten des Mittuns, des Mitarbeitens, des Mitentscheidens schaffen bzw. stärken. Konkret heißt das, daß die synodalen Ansätze in unserer Kirche ausgebaut werden müssen. Der Pfarrgemeinderat und die anderen Laien- und Priestergremien müssen neben ihrer beratenden Funktion auch entscheidende Funktionen erhalten. (G133-143-0)
Wir befürworten eine Stärkung und Konsolidierung des synodalen Prinzips und synodaler Strukturen auf allen Ebenen des Erzbistums Köln. (VD-014-110)
Der Demokratisierungsprozeß muß gefördert und das Synodalprinzip eingeführt werden. (G160-275-0)


Zahlreiche Voten verlangen in diesem Zusammenhang eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte des Pfarrgemeinderates. Dieser sollte nicht nur beratende Funktion, sondern auch Entscheidungskompetenz erhalten. (Siehe dazu ausführlicher den entsprechenden Abschnitt in Kapitel 2: ''Gemeinde der Zukunft''.)

Demokratie in der Gemeinde durch Stärkung der Rechte und der Verantwortung des PGR; dieser sollte nicht nur beratende Funktion haben. Vielmehr ist eine Änderung mit dem Ziel anzustreben, daß der KV dem PGR verantwortlich ist, daß lang- und mittelfristig die Gemeindearbeit durch ein ''Regierungsprogramm'' des PGR geplant und transparent wird. (G143-196-0)
Wir wünschen eine Änderung der bestehenden Strukturen im Sinne von demokratischer Mitbestimmung auf allen Ebenen (Entscheidungskompetenz für den PGR, Stimmrecht bei der Neubesetzung von Ämtern, Übertragen von Verantwortung der Seelsorger an kompetente Laien). (G119-105-0)


Neben der Forderung nach strukturell abgesicherten Mitbestimmungsmöglichkeiten der Laien wird auch die Verbesserung einer partnerschaftlichen und dialogischen Grundhaltung in der Kirche gewünscht. Mehr echte Kommunikation wird erwartet. Einige Voten wünschen, das Modell des ''Runden Tisches'' auch in der Kirche zu verwirklichen. Gegenläufig zu dem Trend aller eingesandten Voten ist ein einzelnes Votum, das fordert, die Vielzahl der Gremien zu reduzieren. (G112-027-0)

Anstrebung von partnerschaftlicheren Strukturen innerhalb der Kirche. ''Der Runde Tisch'' als Modell einer partnerschaftlichen, selbstverantwortlichen und damit echten Kommunikation. (G161-260-0)


Konkret wird die Forderung nach mehr Mitsprache- und Mitbestimmungsmöglichkeiten in dem Wunsch nach Beteiligung bei Stellenbesetzungen. Eine Anzahl Voten verlangt ein Mitbestimmungsrecht der Laien bei der Besetzung von Pfarrstellen und bei der Ernennung des Dechanten.

Wünschenswert ist die Mitsprache der Gemeinde bei der Personalbesetzung. (D-118)
Wir fordern, bei Stellen-Neubesetzungen die Gemeinden durch ihre Gremien (Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand) zu beteiligen, nicht nur zu informieren. (G312-692-0)
Konkrete Mitbestimmungsmöglichkeiten auf diversen Ebenen der Mitverantwortung müssen geschaffen werden. Kein Pfarrer sollte gegen den Willen der Gemeinde bestellt werden. (D-313)
Die Gemeinde sollte die Möglichkeit haben, ihre hauptamtlichen Seelsorger selbst zu wählen. (G225-498-0)
Wir wünschen die Dechantenwahl durch Pfarrgemeinderatsvertreter/innen und alle haupt- und nebenamtlichen Seelsorger/innen (Priester, Pastoral- und Gemeindereferenten/innen, Diakone). (VV-031-110)


Einige Votanten wünschen auch eine Mitwirkungsmöglichkeit bei der Wahl des Bischofs. Die Vorstellungen der konkreten Formen sind unterschiedlich. Einige möchten die Gemeinden beteiligt wissen, andere den Klerus der Diözese.

Bischöfe sollten von den Gemeinden gewählt werden. (G212-386-0)
So ist dem Dekanatsrat eine Wahlmöglichkeit bei der Dechantenwahl ebenso einzuräumen, wie dem Diözesanrat bei der Wahl von Domkapitel, Weihbischof und Erzbischof. (D-313)
Wir wünschen uns die Wahl des Bischofs durch die Priester des Erzbistums - entsprechend der Wahl des Papstes durch die Kardinäle. (G184-358-0)
Die Bischofswahl sollte entsprechend der Regelungen in der Schweiz (Basel, St. Gallen) vorgenommen werden. (G172-297-0)


Neben den Forderungen nach mehr Mitbestimmung der Laien, nimmt das Verlangen nach einer dialogischen Grundhaltung und einem institutionell verankerten Dialog einen breiten Raum ein. Erwartet wird Dialogbereitschaft innerhalb der Kirche, aber auch über die Kirche hinaus (etwa im Gespräch mit anderen Konfessionen, Religionen und mit den Wissenschaften).

Wir wünschen uns, statt einer Verurteilung mit erhobenem Zeigefinger einen offenen Dialog zwischen Kirchenleitung und den Gemeinden, der Basis. (G131-116-0)
Ein wichtiges Ergebnis des 2. Vatikanischen Konzils war die Öffnung der Kirche zum Dialog; diese Bereitschaft zum Gespräch mit den anderen christlichen Konfessionen, mit den Weltreligionen und mit der Welt in all ihren weltanschaulichen Richtungen gaben der katholischen Kirche wichtige Impulse, trugen zur Erneuerung bei und erwarben ihr viel Sympathien. Daher bitten wir eindringlich die Verantwortlichen in der Kirchenleitung (ob in Köln oder in Rom), den Dialog über Fragen des Glaubens, der Moral oder des Kirchenrechts nicht zu unterbinden, soweit diese Themen nicht durch göttliche Offenbarung außer jeder Diskussion stehen. (G114-046-0)
Die Kirche sollte darauf einwirken, daß der Dialog zwischen Theologie und Wissenschaft verstärkt bzw. so geführt wird, daß er für alle transparent wird. Die wissenschaftliche Deutung der Welt ist heutzutage für viele Menschen die allein gültige und einzig denkbare. Ihr sollte eine religiöse Deutung gegenübergestellt werden, die das oft einseitig wissenschaftlich-rational geprägte Weltbild vieler Menschen ergänzt und Antworten auf die Sinnfragen des Lebens bietet. (G133-145-0)


Besonders erwähnt wird öfter der Wunsch nach einem offenen Dialog mit der Bistumsleitung, wobei mehrfach das gute Beispiel des Pastoralgespräches erwähnt wird, das fortgesetzt werden sollte.

Wir wünschen uns einen offenen Dialog mit unserem Bischof und der Bistumsleitung. (G313-709-0)
Wir erwarten, daß die Bischöfe dialogbereiter werden. (G167-275-0)
Mehr Dialog im Sinn des Pastoralgesprächs. (G183-348-0)


Dialogbereitschaft braucht es jedoch nicht nur in der kirchlichen Struktur, zwischen den verschiedenen Ebenen, sondern nach Aussage einer Anzahl von Votanten auch bei der Ausübung des priesterlichen Dienstes in der Gemeinde. Partnerschaftlicher Umgang, dialogische Haltung und Kooperationsfähigkeit werden als wichtig benannt.

Er (der Priester) soll Seelsorger sein, ein guter und weiser Hirte, dessen Charakter von Gottes Geist geprägt ist. In seinem Leben soll Gott auch für andere erfahrbar sein - gelebtes Evangelium. Er soll die Gemeinde zu einem kooperativen und dialogischen Miteinander anleiten. Priester dürfen auf gar keinen Fall nur noch Sakramentenspender und Verkündiger von der Kanzel sein. Die Nähe zu den anderen Christen ist gerade deshalb wichtig, um das Besondere ihrer Berufung deutlich zu machen. Wenn wir den Priester nicht von Mensch zu Mensch erfahren können, wie sollen wir ihn dann begreifen? Notwendig ist also der Dialog mit den Hauptamtlichen, um deren Bedürfnisse und Ängste zu berücksichtigen und ihre Last zu erleichtern. (G143-195-0)
Mit der Veränderung der Gegebenheiten entwickelt sich ein neues Priesterbild, in dem Partnerschaft und Kooperation eine wichige Rolle spielen. (G132-136-0)


Im Themenbereich ''Zugangsbedingungen zum Priesteramt'' fordert eine Vielzahl der Voten, die Zulassungsbedingungen zur Priesterweihe zu ändern. Auch verheiratete, bewährte Männer (''viri probati'') sollten zugelassen werden. Häufig sind die Voten auch mit dem Wunsch der Ordination von Frauen verbunden. (Dazu ausfühlich Kapitel 7: ''Frau und Kirche''.)

Angesichts des wachsenden Priestermangels sehen wir es als notwendig an, ''erprobte verheiratete Männer'' (viri probati) zu weihen. (G263-655-0)
Empfehlung zu prüfen, ob auf längere Sicht bewährte, verheiratete Männer zur Priesterweihe zugelassen werden können. (G143-204-0)
Bei aller Wertschätzung für den Zölibat: die sakramentale Struktur unserer Kirche und das Recht der Gemeinden auf die sonntägliche Eucharistiefeier haben den Vorrang. Darum ist Priesterweihe für sogenannte ''bewährte Männer'' zu fordern. (G171-287-0)


Ein Großteil der Voten in diesem Themenbereich nennt als drängendstes Anliegen die Abschaffung des Zölibates. Der Zölibat wird in der heutigen Situation als pastoral nicht mehr einsichtig und notwendig angesehen. Die oftmals erwähnte rigorose Forderung lautet: Aufhebung des Pflichtzölibates. In der Beibehaltung des Zölibates wird der Hauptgrund für den Priestermangel gesehen. Der Wunsch nach mehr Priestern, die seelsorgerisch tätig sind, und nach regelmäßiger sonntäglicher Eucharistiefeier in jeder Gemeinde wird in vielen Voten hoch angesiedelt. Um dies zu ermöglichen, wird verlangt, die Verpflichtung zum Zölibat als Zulassungsbedingung zur Priesterweihe aufzuheben.

Die Diözesanleitung möge sich für eine Aufhebung des Pflichtzölibates einsetzen. (G321-732-0)
Wir wünschen uns die Aufhebung des Pflichtzölibates und das Weiterbestehen des freiwilligen Zölibates. (G184-358-0)
Zölibat ist ein Ideal, das zu leben sich lohnt, aber nicht Lebensform für jeden ''Berufenen'' sein muß. Wir sind für die Freistellung von der Verpflichtung zum Zölibat. (G212-386-0)


Vom zahlenmäßigen Umfang und ihrer Dringlichkeit her stehen die Voten, die die Aufhebung der Zölibatsverpflichtung wünschen bzw. fordern, an der Spitze in diesem Kapitel. Gemeinden, die über diese Voten eine Umfrage oder eine Abstimmung herbeiführten, geben an, daß 2/3 bis 3/4 der Versammlungsteilnehmer für die Abschaffung des Zölibates votierten.

Mit Blick auf die zahlreichen Aufgaben eines Priesters fordern einige Voten ein erneutes Nachdenken über die Bedeutung des Amtes in unserer Zeit. Eine theologische Aufarbeitung der Bedeutung der Dienste und Ämter wird gewünscht.
Desweiteren wird gebeten, über die Auffächerung des Amtes nachzudenken und heute noch amtlich wahrgenommene Aufträge Laien zu übertragen. (Mehr dazu in Kapitel 2: ''Gemeinde der Zukunft'' unter dem Aspekt ''Gemeindeleitung''.)

Wir bitten dringend darum, nach ganz neuen Wegen zu suchen, um den Menschen in ihrem überschaubaren Lebensbereich ihren Priester zu erhalten. Wir empfehlen dazu, die Berufungspraxis zur Weihe und das Profil zu überdenken und weiterzuentwickeln. (D-115)
Wir wünschen eine theologische Aufarbeitung der faktischen Dienste und Ämter. - Worin besteht der theologisch wesentliche Unterschied zwischen bischöflich ''beauftragten'' und ''ordinierten'' SeelsorgerInnen? (VV-031-110)
Im einzelnen sehen wir Perspektiven in einer breiteren Auffächerung des Amtes, in dem Einzeldienste ausgebildeten Laien übertragen werden, Amtsgenese [Apg 6,1-6]. (D-313)
Eine Trennung von arbeitsrechtlicher, vermögensrechtlicher etc. Gemeindeleitung und geistlicher Leitung nach dem Beispiel der Synagogengemeinde, in der der Rabbiner nicht Gemeindeleiter ist, könnte sinnvoll sein. Zu überprüfen wäre auch, ob der Pfarrer unbedingt Vorsitzender des Kirchenvorstandes sein muß. (G171-287-0)


Ferner schlagen einige Votanten vor, einen Pfarrer nicht auf Lebenszeit in einer Pfarrei zu belassen. Die Amtszeit in einer Gemeinde sollte begrenzt werden.

Wir schlagen vor, eine Pfarrstelle nicht ''lebenslänglich'' an einen Priester zu binden, sondern schlagen - wie in Ordensleitungen üblich - einen Wechsel nach 10 bis 12 Jahren vor. (G321-727-0)
Wir fordern eine Begrenzung der Amtszeit eines Pfarrers in einer Gemeinde. (G224-479-0)


Neben dem Verlangen, neue Zugangswege zum Priesteramt zu eröffnen, drücken einige Voten auch den Wunsch aus, den Umgang mit aus dem Amt geschiedenen Priestern zu überdenken und Priester, die geheiratet haben, im priesterlichen Dienst zu belassen. (Vgl. Kapitel 1: ''Seelsorge tut not''.)

Laiisierungen sollen großzügig gehandhabt werden. Es soll geprüft werden, ob Priester, die heiraten, nicht im priesterlichen Dienst verbleiben können.http://www.Seiffert.net/pasflit (G132-139-0)


Einige Voten befassen sich mit der Stellung der Diakone. Gefordert wird, die rechtliche Stellung der Diakone zu klären und neu festzuschreiben. Außerdem wird vereinzelt vorgeschlagen, Diakonen nach einer Bewährungszeit die Priesterweihe anzubieten.

Aufgaben und Kompetenzen sowie die rechtliche Stellung der Diakone müssen geklärt und festgeschrieben werden. (G171-292-0)
Die ständigen Diakone sollten nach dem Tod der Ehefrau wieder heiraten dürfen. Den ständigen Diakonen sollte nach einer Bewährungszeit die Priesterweihe angeboten werden. Diakone sollten in Notfällen das Bußsakrament spenden können. (G212-386-0)


In einzelnen Voten zu dem Themenbereich dieses Kapitels wird auch die derzeitige Visitationspraxis der Bischöfe angesprochen. Dabei wird es für wünschenswert gehalten, daß die Bischöfe bei der Visitation in erhöhtem Maße den Lebensalltag der Gemeindemitglieder und der Gemeinde miterleben. Eine stärkere Präsenz des Bischofs in seiner Region wird als notwendig und hilfreich eingeschätzt.

Wir müssen unseren Bischöfen die Möglichkeit geben, an unserem wirklichen - nicht an einem inszenierten - Alltag teilzunehmen (z.B. derzeitige Visitationspraxis). (G131-143-0)
Wir votieren dafür, den Aufgabenbereich des Regionalbischofs so zu gestalten, daß er vornehmlich seine Aufgaben in der Region wahrnehmen kann. Begründung: Auf diese Weise kann er mit den Anliegen der Menschen in seiner Region vertraut werden, die Sorgen und Nöte der Ortsgemeinden kennenlernen und mitlösen. Wir votieren dafür, daß der Regionalbischof bei seinen Visitationen weniger Zeit auf die amtlichen und repräsentativen Veranstaltungen verwendet und dadurch mehr Zeit für seinen pastoralen Auftrag erhält. (D-228)
Wir können uns aber auch vorstellen, daß die Bischöfe nicht nur in Köln ''residierten'', sondern wirklich in Gemeinden lebten, um so die wirklichen Bedürfnisse der Menschen besser und hautnäher erfahren zu können. (G171-285-0)


Um eine größere Nähe der Bischöfe zu den Gemeinden zu ermöglichen, schlägt ein Votum vor, das Erzbistum Köln in kleinere Einheiten einzuteilen und die Weihbischöfe ''abzuschaffen'', ein anderes wünscht, eine ''Verdoppelung'' der Anzahl der Regionalbischöfe (G311-679-0).

Zwei Voten halten es für notwendig, auf Bistumsebene eine Diözesansynode, auf Weltebene ein Konzil einzuberufen.

Wir halten eine Diözesansynode für notwendig - auf Kirchenebene ein Konzil -, um die Fragen unserer Zeit anzugehen und zu lösen. (G113-099-0)


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