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Einschätzungen der Votanten

Reflexionen, Kritik, Beurteilung, Genese, Fragen

Eine große Anzahl der Voten sieht in der hierarchischen Verfaßtheit der Kirche ein Hindernis für demokratische Prinzipien. Durchweg wird mit Nachdruck die Notwendigkeit von mehr Demokratie in der Kirche dargelegt. Einige betonen das Verständis von Kirche als Communio und betonen das synodale Prinzip für die Kirche. Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf das 2. Vatikanische Konzil und sehen in der Kirche die Möglichkeiten demokratischer Mitverantwortung nicht ausgeschöpft. In anderen Voten wird verlangt, die hierarchischen Strukturen aufzubrechen und mehr Demokratie zu wahren. Manche Voten weisen darauf hin, daß die Demokratisierung in der Kirche auch ihre legitimen Grenzen hat, die allerdings noch lange nicht erreicht sind.

Uns ist bewußt, daß die Kirche Christi kein Verein ist, in dem ausschließlich demokratische Prinzipien gelten können. Wir sind festgelegt auf das Wort Gottes und auf den Willen Gottes, der sich im Wirken des Heiligen Geistes manifestiert. Innerhalb der Hierarchie, der ''Heiligen Ordnung'', muß es aber die Möglichkeit eines fairen, gleichberechtigten Austausches von Gedanken und Hoffnungen geben, ohne daß die einen das Ergebnis der Beratungen bereits vorwegnehmen, weil eben der Geist Gottes allen Menschen zugesagt ist. (G130-125-0)
In unserem Bistum und unseren Gemeinden soll es soviel Mitwirkung und Mitbestimmung der einzelnen Christen geben, wie theologisch möglich. Auch hier gilt: Das was theologisch möglich ist, ist dabei noch lange nicht ausgelotet und muß immer weiter entwickelt werden. (SB-112-C)
Entsprechend dem 2. Vatikanischen Konzil soll das hierarchische Prinzip in der Kirche durch das zweite, gleichberechtigte Communio-Prinzip ergänzt werden. Dementsprechend sollen Entscheidungsfindungsprozesse im Erzbistum durch synodale Strukturen erfolgen. (VD-015-110)
Das Verständnis von Kirche als Communio muß sich auch ausdrücken in der Veränderung ihrer Strukturen; denn um als Volk Gottes evangelisatorisch zu wirken, braucht es auch Strukturen und Gestaltungselemente. Das 2. Vatikanische Konzil hat das synodale Prinzip für die Kirche betont ... und synodale Strukturen sind eingerichtet; in der Praxis aber sind diese Formen demokratischer Mitverantwortung wenig eingeübt und manchmal auch nicht gewollt. (VV-020-110)
Ebenso taucht die Forderung nach einer Ausweitung demokratischer Entscheidungen innerhalb der Kirche auf, einhergehend mit dem Wunsch nach Abbau hierarchischer Strukturen. (VV-017-210)
Wir fordern Mitbestimmungsrecht in allen wichtigen Entscheidungsgremien. Wir sehen es als unbedingte Notwendigkeit an, die starren hierarchischen Strukturen aufzubrechen und an ihre Stelle Organisationsformen zu setzen, die sich an demokratischen Prinzipien orientieren. (VV-016-211)


Einige Voten benennen den Zentralismus und den kirchlichen Verwaltungsapparat als hinderlich für die Seelsorge in den Gemeinden. Transparenz im Entscheidungsprozeß geht durch die Zentralisierung verloren.

Die gesamte Verwaltung der Kirche ist dringend überprüfungsbedürftig. Übertriebene Zentralisierung und ein aufgeblähter Verwaltungsapparat verbrauchen zu viel Energie. Auch in der Kirche muß das Subsidiaritätsprinzip gelten. Insgesamt muß die Hierarchie flacher werden. (G341-757-0)
Wir regen mehr Eigenverwaltung bzw. Entscheidungskraft in den Pfarrgemeinden an. Ferner fordern wir eine größere Transparenz und einen abnehmenden Zentralismus. (G224-479-0)


Andere Votanten stellen nicht so sehr Änderungen der Strukturen in den Mittelpunkt, sondern Haltungen. Eine Ursache für die atmosphärischen Störungen in der Kirche wird im Fehlen des offenen Gesprächs und des Dialoges gesehen. Dialogbereitschaft tut not, um Angst und Mißtrauen zu überwinden. Gegenüber Andersdenkenden und Kritikern wird Toleranz erwartet.

Es geht nicht darum, bestehende Strukturen kurzfristig ändern zu wollen, aber es müßte ein offenes Gespräch über solche Themen geben. Es geht also um die Wahrhaftigkeit des Dialogs in Gemeinde und Diözese. (SB-343-C)
Darum fordern wir, die Glaubwürdigkeit der Kirche neu zu begründen durch ehrliche, wagemutige Dialogbereitschaft und einer Haltung, hinter die das Selbstverständnis unserer Zeit des Christen unserer Tage nicht zurückgedrängt werden kann. (G145-236-0)
Wir fordern: Das ''Oben'' in der Kirche muß Angst und Mißtrauen gegenüber dem ''Unten'' überwinden! (VV-014-110)
Andersdenkenden und Kritikern gegenüber muß eine offenere, geduldigere und tolerantere Dialogbereitschaft praktiziert werden. (VD-025-220)


Als wichtigste Aufgabe des Priesters benennen viele Voten die sonntägliche Eucharistiefeier mit der Gemeinde und die Spendung der Sakramente. Hierin sehen die Votanten den entscheidenden Unterschied zwischen Priester und Laie: Durch die Weihe sind die Priester beauftragt, die Eucharistie zu feiern und Sakramente zu spenden. Hierin liegt der originäre Auftrag des Priesters. Fehlen nun - so die Aussage vieler Voten - aufgrund der Zölibatsverpflichtung Priester, um die sonntägliche Eucharistiefeier in den Gemeinden zu gewährleisten, so muß die Zölibatsverpflichtung dem höheren Gut, nämlich der Möglichkeit, Eucharistie zu feiern, weichen.

Der Pfarrer der Gemeinde sollte möglichst häufig der sonntäglichen Eucharistiefeier vorstehen, auch wenn er Pfarrer mehrerer Gemeinden ist. Unerläßlich ist für den Priester die Spendung der Sakramente mit entsprechender Vorbereitung, die nicht immer an ihn gebunden sein muß. Die Lebensform des Priesters muß nicht zwangsläufig zölibatär sein, auch verheiratete Priester sind vorstellbar. Aufrichtigkeit ist hierbei wichtiger als das unbedingte Festhalten an der Zölibatverpflichtung. (G171-288-0)
Eine ausreichende Versorgung mit Priestern ist sehr wichtig. Um sie zu ermöglichen, soll die Ehelosigkeit nicht mehr zur Bedingung für die Zulassung zum Priesteramt gemacht werden. (G224-482-0)
Jesus Christus hat seiner Kirche aufgetragen, zu seinem Gedächtnis Eucharistie zu feiern. Die Bischöfe sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß in allen Gemeinden Eucharistie gefeiert werden kann. Wenn nicht genug zölibatär lebende Männer für die Priesterweihe zur Verfügung stehen, kann die lateinische Kirche, wie in den ersten christlichen Jahrhunderten und wie in orthodoxen Kirchen, verheiratete Männer weihen. Die Eucharistiefeier ist wichtig, der zölibatäre Priester aber keine Voraussetzung dafür. (G367-921-0)
Die Aufrechterhaltung des Pflichtzölibates wird als nicht mehr zeitgemäß angesehen. Der Priestermangel drängt dazu, den Pflichtzölibat aufzuheben. Die Gläubigen haben ein Recht auf die Feier der Eucharistie. Sie können sich in den meisten Fällen sehr gut auch verheiratete Männer als Priester und Pfarrer vorstellen. (G228-535-0)


Auch in der Seelsorge und der geistlichen Begleitung wird der Priester als unerläßlich angesehen. Wenn auch der Zölibat als eine wichtige und wertvolle priesterliche Lebensform angesehen wird, so soll nach Aussage der Votanten die Verpflichtung zum Zölibat als Zulassungsbedingung zum Priesteramt aufgegeben werden, um so mehr Priester für die Seelsorge zu erhalten.

Der Zölibat ist eine wichtige und wertvolle Lebensform, die man schätzen und beibehalten sollte. Nach der Heiligen Schrift ist es aber nicht erforderlich, daß der Zölibat die einzige priesterliche Lebensform darstellt. Deshalb gibt es auch in andern christlichen Kirchen verheiratete Priester, z.B. in der orthodoxen Kirche und in der angelikanischen Kirche und verheiratete Pfarrer in der evangelischen Kirche. Wenn also in der heutigen Zeit in der katholischen Kirche akuter Priestermangel herrscht, ist es dringend erforderlich, das Recht der Gemeinden auf genügend pastorale und sakramentale Versorgung durch Priester anzuerkennen und zeitgemäße Lösungen zu finden. (G313-702-0)
Die Gemeinden fordern vom Bischof ihr Recht auf seelsorgerische Begleitung und Eucharistie ein. Es bedarf der Öffnung der Zugangsbestimmungen für das Priesteramt. Verheiratete Kleriker (wie z.B. bei konvertierten Angelikanern und ev. Mitchristen geschehen) sollten ihr Amt weiterführen. Ebenso sollten Viri probati die Priesterweihe erhalten. Zölibat darf nicht mehr unabdingbare Voraussetzung für den Eucharistievorstand sein. (D-313)
Wie Kardinal Meisner in einer Ansprache am 22.5.1991 ausführte, ist es sicher erstes Gebot, um geistliche Berufe zu beten. Hier haben viele Gemeinden einen Nachholbedarf. Dabei sollte aber auch darum gebetet werden, daß die Leitung unserer Kirche offen ist, alle möglichen Wege, die in ihrer Macht stehen, zur Behebung des Priestermangels zu beschreiten. (G144-213-0)


Einige Voten weisen daraufhin, daß der Zölibat im Lauf der Kirchengeschichte eingeführt worden ist, daß er keinen Anspruch auf göttliches Recht erheben kann. Es wird als nicht einsichtig angesehen, daß eine Zulassungsbedingung zum Priesteramt, die im Laufe der Kirchengeschichte eingeführt wurde, nicht auch in der Kirchengeschichte wieder rückgängig gemacht werden kann. Sehr viele Votanten sehen es in unserer Zeit als drängend an, über die Zulassungsbedingungen zur Priesterweihe neu nachzudenken.

Sogenanntes ''Pflichtzölibat'' - was 1139 im Lateran-Konzil aus guten Gründen wichtig war, sollte - ebenfalls aus guten Gründen - heute eine Änderung erfahren. Das Zölibat wird von vielen Priestern und Laien nicht mehr als besonderes Zeichen, sondern als Hindernis angesehen. (G182-332-0)
Die derzeitige Situation unserer Kirche fordert auch dazu auf, über die Zulassungsbedingungen zur Priesterweihe nachzudenken. Denn das Priestertum dient nicht der persönlichen Heiligung, wie die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen, sondern ist Dienst an der Gemeinde. (G214-427-0)


Vereinzelt wird Kritik geübt, daß die Diskussion um das Priesterbild allzuoft an die Forderung nach Aufhebung des Zölibates und andere Zulassungsbedingungen zur Weihe geknüpft ist. Hierin wird eine Engführung gesehen. Ebenso wird in diesen Voten ein nicht zu rechtfertigender Versuch der Angleichung an gesellschaftliche Prozesse vermerkt.

Durch Nivellierung des Amtspriestertums, die Betonung des ''allgemeinen'' Priestertums, aber auch durch allzu bereitwilligen Verzicht der Priester selbst auf ihre sakramentale Vorrangstellung wird die Autorität des Amtes untergraben. Das läßt sich auch an äußerlichen Dingen wie dem Verzicht auf Priesterkleidung und liturgischen Diensten von Laien erkennen. (VD-021-180)
Wenn in der heutigen Gesellschaft etwa ''Selbstverwirklichung'', radikale Demokratie oder feministische Tendenzen ''in'' sind - muß das in der Kirche gleich nachgeahmt werden? (VD-026-110)
Die ''offene, konstruktive Diskussion'' über das ''Priesterbild'' erschöpft sich nur allzuoft in Forderungen nach Aufhebung des Zölibates, Zulassung von Frauen zur Priesterweihe - allgemein nach Nivellierung des Priesteramtes. Die eigenen Vorstellungen und Wünsche, die leicht manipulierbar sind, sind aber kein Kriterium bei der Beurteilung des ''Priesterbildes''; dafür ist auf seine Grundlage und Inhalte, z.B. das Verständnis von den Sakramenten her, zu achten. Bezüglich des Zölibates ist es richtig, daß von dem Begriff ''Pflicht''-Zölibat tunlichst Abstand genommen werden soll. Das Zölibat soll von jedem Priester freiwillig um eines höheren Gutes willen angenommen werden, damit er für Gott frei ist. (VD-021-180)