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Schlußvotum 9.2 / Ökumenische Begegnungen

Die Pfarrgemeinden und Seelsorgebereiche sollen ökumenische Begegnungen durch gegenseitige, selbstverständliche und regelmäßige Einladungen (,,Ökumene zu Gast bei ...``) fördern und gemeinsame Veranstaltungen ermöglichen.

Darüber hinaus sollen durch die Verantwortlichen Begegnungsmöglichkeiten in größerem Rahmen (z. B. Jugendtreffen und Kirchentage) geschaffen werden.