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Schlußvotum 8.3 / Finanzielle Förderung der Familienarbeit

Wir halten es für notwendig, daß das Erzbistum zusätzliche Mittel für die Ehe- und Familienarbeit in den Gemeinden und in anderen kirchlichen Institutionen, auch für die Honorierung von Kinderbetreuung, zur Verfügung stellt.

Begründung zu Schlußvotum 8.3:

Wir sehen mit Sorge, daß Familien von den Kürzungen im kirchlichen Bildungsbereich überproportional betroffen sind. Vor allem für Familien mit mehreren Kindern und für Alleinerziehende wird es zunehmend schwieriger, die Kosten für die Teilnahme an Veranstaltungen, insbesondere an Internatsveranstaltungen, aufzubringen. Es besteht die Gefahr, daß Gemeinden, Institutionen und andere Gruppierungen immer mehr darauf verzichten, entsprechende Angebote zu machen, obwohl ein solcher Raum für den Austausch von Lebens- und Glaubenserfahrungen nach unserer Einschätzung ein unverzichtbarer Bestandteil heutiger Familienpastoral ist.