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Schlußvotum 6.13 / Arbeitsgruppe Bußsakrament / Notwendige Rückbesinnung

Die Realitäten zwingen zur Rückbesinnung auf die Bedeutung von Umkehr und Vergebung im Leben der Kirche, die als Ganze bleibendes und wirksames Zeichen der von Gott geschenkten Versöhnung ist.

Der Erzbischof wird gebeten, die Liturgiekommission A mit dieser Thematik zu befassen oder eine entsprechende Arbeitsgruppe auf Zeit einzurichten. Ansätze einer Erneuerung könnten sein:

  • Förderung der Bußkatechese mit Erwachsenen; dabei sollten besonders die (heute zumeist negativ gesehenen) Begriffe ,,Sünde``, ,,Buße`` und ,,Erlösung`` neu und lebensnah - und zugleich theologisch fundiert - überdacht und verkündet werden.
  • Umsetzung der liturgischen Erneuerung des Bußsakramentes als ,,Feier der Versöhnung``; Verdeutlichung des Charakters der Einzelbeichte als gottesdienstliche Feier.
  • Wahrnehmung und Förderung der nichtsakramentalen Formen der Umkehr und Vergebung; diese dienen nicht nur der Vorbereitung auf den Empfang des Bußsakramentes, sondern haben ihren Wert in sich und sind entsprechend zu pflegen.
  • Entwicklung einladender und ansprechender Bußgottesdienste.