Schlußvotum 4.20 / Ausstattung des kirchlichen Jugendplans
Schlußvotum 4.20 / Ausstattung des kirchlichen Jugendplans
Das Erzbischöfliche Generalvikariat soll den kirchlichen
Jugendplan finanziell so ausstatten, daß der Option für die
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen, und dabei
die Preisentwicklung berücksichtigt wird.