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3. Zentralpfarrei mit Filialkirchen (zentrales Modell)

3. Zentralpfarrei mit Filialkirchen (zentrales Modell)

Dieses Kooperationsmodell ist das weitestgehende: die Zusammenfassung aller Gemeinden eines Seelsorgebereichs zu einer Pfarrei.

Gemeinde:

Ein PGR, ein KV

Seelsorgebereich:

identisch mit Gemeinde

Leitung:

Die Leitung hat der Pfarrer. Er kann (muß) in Teilbereichen Leitung an verantwortliche Haupt- oder Ehrenamtliche delegieren (Genaueres s. Schlußvoten 1.4 und 1.5).

Konsequenzen:

Die Hauptamtlichen arbeiten als Team zusammen. Kleine, nicht mehr lebensfähige, kanonisch errichtete Pfarrgemeinden schließen sich zusammen. Es gibt aus pastoralen Gründen eine Untergliederung der Großgemeinde in überschaubare Teilbereiche, die nicht mit den ehemaligen Pfarreien identisch zu sein brauchen.

Das Votum richtet sich an alle Gemeinden, besonders an alle Pfarrer und die anderen Hauptamtlichen sowie an die Mitglieder der Gremien (bes. PGR). Es richtet sich an den Erzbischof, insbesondere mit dem Wunsch, die Versetzungspraxis der Hauptamtlichen so zu gestalten, daß die Entwicklung der Kooperation gefördert und nicht gefährdet wird.