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Schlußvotum 3.7 / Gottesdienstliche Feiern für besondere Lebenssituationen

Immer weniger Menschen sind in Gemeinden beheimatet. Deshalb bittet die Schlußversammlung alle Seelsorger/-innen, besonders dann auf Menschen zuzugehen, wenn diese aufgrund spezifischer Lebenssituationen besonders ansprechbar sind. Es gilt auch, neue Zugänge zu den Menschen zu suchen, die in Konflikt mit der Kirche geraten sind. Nicht selten wird von beiden Personengruppen liturgisches Handeln angefragt.

Die Schlußversammlung bittet den Erzbischof, die Liturgie-Kommission zu beauftragen, Modelle für Gottesdienste zur Verfügung zu stellen, die geeignet sind

  • für die Begleitung der Menschen auf ihrem Lebensweg (z. B. bei Verlobung, Jubiläen, Erneuerungs-, Segnungs- und Gedächtnisgottesdienste);
  • für Kirchenfernstehende oder mit der Kirche in Konflikt Geratene;
  • für die Feier der Krankenkommunion. Diese kann mehr als bisher von Kommunionhelfern/-helferinnen wahrgenommen werden, die darauf besonders vorbereitet sind. Dabei können Familienangehörige und Freunde der Kranken einbezogen werden.
Bei der Erarbeitung von Gottesdienstmodellen soll die Liturgie-Kommission die vielfältigen nichtsakramentalen Gottesdienstfeiern, wie sie z. B. das Benediktionale bietet, berücksichtigen und die Anregungen aus der Weltkirche als große Bereicherung aufnehmen.