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Schlußvotum 3.5 / Beerdigung durch Laien

Da in einer Reihe von Gemeinden des Erzbistums, in zahlreichen Krankenhäusern und Altenheimen die Sterbe- und Trauerbegleitung von haupt- und ehrenamtlichen Laien geleistet wird, ist es wünschenswert, daß sie nach entsprechender Ausbildung auch die Beerdigungen durchführen können. Die Schlußversammlung bittet den Erzbischof, die Beerdigungserlaubnis auch Laien zu eröffnen.