Schlußvotum 2.2 / Begegnungsräume
In unserer immer anonymer werdenden Gesellschaft sollen
Pfarrgemeinden und Seelsorgebereiche Begegnungsräume für
Menschen in Not erhalten, einrichten und ausbauen, wo Arme und
Bedrängte willkommen sind und gastfreundlich aufgenommen werden,
z. B. im Pfarrhaus, Gemeindezentrum, Pfarrbüro, Bücherei,
GemeindecafĂ„, Sozialstation u. ä.
Der Erzbischof soll die Gemeinden in diesem wichtigen Anliegen besonders ermutigen und unterstützen.