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Schlußvotum 10.5 / Wohnungsnotstand

Sofern möglich, sollen Gemeiden bezahlbaren Wohnraum anbieten. Mehr Risikobereitschaft ist gefragt bei der Vermietung an Obdachlose, Haftentlassene, Suchtkranke usw. Dringend geraten ist hierbei die Zusammenarbeit mit dem Caritasverband und anderen kirchlichen Verbänden, um freien Wohnraum anzubieten und fachliche Begleitung der aufzunehmenden Personen sicherzustellen. Auch einzelne Gemeindemitglieder sollen zu solch einem Schritt ermutigt werden.

Um Wohnungsnot neuer Armer entgegenzusteuern, überprüft die Erzdiözese Köln, ob sie Wohnhäuser (z.B. auch stillgelegte Krankenhäuser, Pfarrhäuser, Kaplaneien und andere Wohngebäude, die nicht für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter be-nötigt werden) für diese Personengruppe zur Verfügung stellen kann. Sie fragt bei Orden und anderen geistlichen Gemeinschaften an, ob sie den neuen Armen Wohnraum anbieten können.