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Perspektiven der Votanten

Impulse, Konkretionen, Optionen, Orientierungen, Hoffnungen

Die Perspektiven, die in den Voten zum Thema Laien aufgezeigt werden, sind klar und eindeutig:

Die Amtsträger auf allen Ebenen sollen die Laien als vollwertige Glieder am Leib Christi ernstnehmen und ihre Kompetenzen anerkennen.

Es muß das Bewußtsein für die gemeinsame Verantwortung von Priestern und Laien in den Gemeinden geweckt und gefördert werden. ... Voraussetzung dafür ist ein lebendiges Gemeindebewußtsein. (G146-242-0)
Genau wie der Priester sind auch die Laien von Gott berufen. Sie lassen sich mit enormen Einsatz in die Pflicht nehmen, trotz Familie und Berufsleben - aus Sorge um den Glauben. Der Schatz an Laien ist zahlenmäßig bedeutend größer als der der ''Hauptamtlichen'', ihre Erfahrungen sind basisbezogen. Man sollte dies unbedingt berücksichtigen und Laien nach ihren jeweiligen Befähigungen Entscheidungskompetenzen einräumen. (G321-727-0)
Für die Zusammenarbeit zwischen Priester und Laien wünschen wir uns mehr Teamfähigkeit. Kompetenz und Sachverstand von Laien sollten genutzt werden. Wir wünschen uns eine Aufwertung der Arbeit der Ehrenamtlichen. Wir wünschen uns gemeinsame Verantwortung für geschwisterliches Miteinander in der Kirche. (G224-479-0)
Wir fordern, den Laieneinsatz im Seelsorgebereich von Seiten der Bischöfe zu akzeptieren. (G161-261-0)


Nahezu alle 45 Voten, die sich ausdrücklich mit der Frage der Akzeptanz des kirchlichen Ehrenamtes befassen, erwarten deutliche Aussagen der Kirchenleitung, in denen Notwendigkeit und Wertschätzung der ehrenamtlichen Dienste zum Ausdruck gebracht werden. Gegebenenfalls muß dies auch Ausdruck in entsprechenden Anpassungen kirchenrechtlicher Regelungen finden.

Mitarbeiter/innen brauchen als Unterstützung: Ermutigung, Akzeptanz und Rückhalt bei den Amtsträgern und hauptamtlichen Laien. Wichtig ist, daß vorhandenes Engagement nicht abgeblockt wird und neue Vorschläge in Offenheit diskutiert werden. ... So erfahren wir Akzeptanz und man schenkt uns das Gefühl des Zu-Hause-Seins in der Gemeinde. Diese gemeinsame Verantwortung ist nur möglich durch ehrlichen und solidarischen Umgang miteinander. Wir erwarten auch glaubhafte Unterstützung und die Akzeptanz des selbstbewußten und eigenverantwortlich denkenden Christen durch die hauptamtlichen Seelsorger/innen und den Bischof. (G132-136-0)
Ferner halten wir eine Aufwertung des ehrenamtlichen Dienstes für unumgänglich. (G118-098-0)
Wir erwarten: Eine verstärkte Bewußtseinsbildung sowohl bei den Priestern wie auch bei den Laien zur Akzeptanz dieser notwendigen Änderungen. (G223-474-0)
Wir erwarten von der Bistumsebene mehr Zugeständnisse an die Laien ... mehr Freiräume für die ehrenamtliche Tätigkeit. (G214-421-0)
Die Gemeinde wünscht sich in vielfältiger Weise eine starke und sichtbare Beteiligung von Laien, ohne kirchenrechtliche Beschränkungen. (G183-343-0)
Wir wünschen uns, daß Möglichkeiten und Aufgaben, die die Laien in der Kirche besitzen, bekannt gemacht werden. (G184-358-0)


Die reichlich vorhandenen Charismen, insbesondere der vielen engagierten Frauen, sollen zum Segen von Gemeinde und Kirche entdeckt, eingebracht und nicht unterdrückt oder zurückgehalten werden.

Eine wichtige Aufgabe der Zukunft wird sein, die unterschiedlichen Geistesgaben in unseren Gemeinden zu wecken und zu stärken. Alle sollen die Möglichkeit erhalten, sich da einzubringen, wo sie gebraucht werden. (SB-161-A)
Wir wünschen uns, daß die Charismen der Laien ernstgenommen und berücksichtigt werden, z.B. daß nicht von ''oben nach unten'' entschieden wird. (G225-497-0)
Pastorale Aufgaben, die nicht an die Priesterweihe gebunden sind, sollten verstärkt von kompetenten haupt- oder ehrenamtlichen Laien ausgeführt werden können. (G119-105-0)
Warum nicht denen, die Gruppen leiten, Gottesdienste vorbereiten, katechetisch tätig sind, weitgehend freie Hand gewähren? Fantasie und Charismen würden erblühen. (G341-757-0)
Aus allen Bereichen muß versucht werden, Mitarbeiter zu gewinnen, weil sie ihre Sicht der Dinge einbringen. (G145-231-0)
Dabei darf und soll dem einzelnen nur soviel an Aufgaben und Verantwortung übertragen und zugemutet werden, wie er und die Familie, die ihn trägt, verkraften kann. Dadurch wird die Akzeptanz der Kirchenarbeit in der Familie gestärkt. (G311-670-0)


Als zwingend angesehen wird eine Verbesserung der Zusammenarbeit und der Kommunikation zwischen Klerikern und Laien. Die Struktur der Kommunikation ''von oben nach unten'' muß ersetzt werden durch den Dialog von Partnern. Konflikte brauchen, ja dürfen nicht vermieden, sondern müssen fair ausgetragen werden, dann bringen sie die Beteiligten weiter.

Für eine fruchtbare Arbeit ist es wichtig, daß Seelsorger und Laien in einer Gemeinde gut miteinander umgehen, kooperieren und informieren. (G114-050-0)
Mehr als andere menschliche Gemeinschaften ist die Gemeinschaft der Christen zur Geschwisterlichkeit prädestiniert ... es darf nicht der Eindruck entstehen, daß die Amtsträger die allein Kompetenten und die Laien die ''Dummen'' sind. (G145-232-0)
Es ist wichtig, daß das Kirchenvolk wieder mit der Priesterschaft zusammenfindet. Wir werden einander noch sehr brauchen. (VD-010-180)
Wir müssen von beiden Seiten, d.h. Laien und Amtskirche, vermeiden, gegeneinander zu arbeiten. In der Auseinandersetzung kann man lernen. (G213-401-0)
... Einübung in eine problemorientierte Konfliktkultur, die oft gängige Praxis der Schuldzuweisungen überwindet. (SB-115-D)
Wir halten es deshalb für erforderlich, die hierarchische Struktur der Kirche zu überprüfen, damit sich die Charismen aller Getauften besser entfalten können. Die Einteilung des Gottesvolkes in ''Geistliche'' und ''Laien'' entspricht weder dem Geist des Evangeliums noch der Praxis der Urkirche: Alle sind ''Mitarbeiter Gottes'' 1 Kor 3,9 (G184-362-0)


Die nächstliegende Möglichkeit, die Zusammenarbeit zu verbessern, wird von zahlreichen (93) Voten darin gesehen, den Laien mehr und klarere Kompetenzen bzw. Eigenverantwortlichkeit einzuräumen, davon beziehen sich 23 ausdrücklich auf Ehrenamtliche. Vereinzelt wird für ehrenamtliche Dienste, etwa Katechese, auch eine besondere Beauftragung oder gar ein neues Amt erwogen. Einheitlicher Tenor ist aber, die Priester, wo immer möglich, zu entlasten. Dazu soll definitiv geklärt werden, welche Tätigkeiten zwingend an das priesterliche Amt gebunden sind. Auf dieser Grundlage sollen dann Zuständigkeiten eindeutig geklärt und auch eingehalten werden. (Siehe hierzu auch die Abschnitte zu den Themen ''PGR'' und ''Gemeindeleitung'' im Kapitel 2: ''Gemeinde der Zukunft''). Zwei Voten halten es auf längere Sicht für denkbar und wünschenswert, daß nach entsprechender Vorbereitung der Gemeinde solche Gemeindeglieder nicht nur auf die Sakramente vorbereiten, sondern sie auch, dort wo es gewünscht wird, spenden bzw. bei der Spendung assistieren dürfen (G211-376-0).
Wo Arbeit delegiert wird, muß es zum Normalfall werden, daß die notwendige Entscheidungskompetenz mitdelegiert wird.

Die Form bestimmt den Inhalt mit, d.h. die Übernahme von Initiative durch Laien in der Gemeinde ist nur möglich bei Überlassung von Verantwortung und vertrauensvolle Information durch die Hauptamtlichen. Dies schließlich prägt den Umgang der Gemeindemitglieder und -besucher untereinander und kann wiederum die eigene Initiative fördern. (G224-479-0)
Erst durch die Übertragung von Verantwortung und das damit gezeigte Vertrauen wird es möglich, daß die einzelnen Gemeindemitglieder dazu ermutigt werden, ihre Kompetenzen und Charismen einzubringen und zu entfalten. (G131-114-0).
Aufgabenteilung und Machtteilung, keine Zuteilung. (VV-014-110)
Für die zukünftige Aufgabe des Laien müssen klare Richtlinien geschaffen werden. (G366-904-0)


Die Voten fordern nicht nur für die Seelsorger diesbezüglich eine bessere Ausbildung (vgl. Kapitel 1: ''Seelsorge tut not''), sondern ebenso für die ehrenamtlichen Laien Unterstützung, Förderung und Qualifizierung, damit sie den vielfältigen Diensten und Aufgaben in Gemeinden und Gremien besser gerecht werden können. (55) Solche Fortbildung soll nicht nur in zentralenWochenendveranstaltungen erfolgen, sondern auch ortsnah und ggf. in Abendseminaren.

Wir brauchen Hilfe in Form von Seminaren und Schulungen vor Ort, die die kooperative Zusammenarbeit zwischen haupt- und ehrenamtlichen Gemeindemitgliedern zu fördern. (G211-376-0)
Es gäbe sicher mehr Menschen, die bereit wären, ihre besonderen Fähigkeiten in den Dienst der Gemeinden zu stellen, wenn ihnen ihre anfänglichen Unsicherheiten genommen werden könnten. Ein größeres Angebot an Seminaren für die verschiedenen Arbeitsbereiche, in denen Laien eingesetzt werden können und wollen, wäre daher dringend nötig. Besonders sinnvoll wäre es, diese evtl. auf Dekanats- oder Nahbereichsebene einzurichten. (G311-678-0)
Die haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter an der Basis sollten durch intensivere Weiterbildung (Seminare) pädagogisch und psychologisch geschult werden (kooperatives Verhalten, Kreativität, Menschenführung und Aktivierung). (G133-146-0) Im Zusammenhang mit den Kath. Akademien und anderen Trägern der Erwachsenenbildung sind ehrenamtliche Laien auf Leitungs- und andere Aufgaben durch Schulungen vorzubereiten und zu begleiten. Hierbei sollten die Möglichkeiten des Bildungsurlaubsgesetzes voll ausgeschöpft werden. (G172-297-0)
... den Laien sollte aber auch jetzt schon die Gelegenheit gegeben werden, das Gelernte auszuüben und nicht erst ''im Ernstfall''. (G262-664-0)
Wie können Überforderungen abgebaut und vermieden werden? Erziehung zur Selbstbeschränkung, zum Nein-Sagen ... (G342-776-0)


Ehrenamtliche wünschen nachdrücklich, daß ihre Tätigkeit von den hauptamtlichen pastoralen Mitarbeitern begleitet wird (34) - fachlich und vor allem auch ausdrücklich geistlich (19), möglichst von festen Ansprechpartner oder Bezugspersonen. Geistliche Begleitung wünschen sich aber auch Mitarbeitern in kirchlichen Einrichtungen. Not tun Zuhören und Zuspruch, Ermutigung und Anerkennung.

Ehrenamtliche erwarten zurecht von den hauptamtlichen Seelsorgern Begleitung und Qualifizierung. Sie wollen nicht nur Aufgaben zugeschoben bekommen. Deshalb bedeutet ehrenamtliches Engagement nicht immer weniger Arbeit für die Seelsorger. (G145-231-0)
Mitarbeiter/innen brauchen darüber hinaus die spirituelle Begleitung durch die Hauptamtlichen vor Ort (Nahbereich). (G162-267-0)
Das kann geschehen in persönlichen Gesprächen, im Ansprechen von Glaubensfragen in Gremien, in Einkehrtagen und Exerzitien. Dabei muß den Mitarbeitern eine vom Glauben geprägte Motivation für ihre Arbeit vermittelt werden, die Bereitschaft zur Teilnahme an der Sendung der Kirche, zum Heilsdienst an Menschen. Auch die Fähigkeit, mit Enttäuschungen und Frustrationsergebnissen umzugehen, muß vermittelt werden. Diese geistliche Begleitung der Ehrenamtlichen sollten die Hauptamtlichen als einen wichtigen Schwerpunkt ihrer Arbeit betrachten. (SB-341-C)
Wir vermissen spirituelle Hilfen und die seelsorgliche Begleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den katholischen Einrichtungen unseres Bistums (Caritas, Beratungsstellen, Bildungswerk etc.) Man kann nicht von den hauptamtlich Angestellten bereits bei Dienstantritt eine Identifikation mit der katholischen Glaubens- und Sittenlehre voraussetzen und fordern, andererseits aber diese Mitarbeiter auf ihrem Weg als Christen am Arbeitsplatz ohne Hilfe und Begleitung lassen. ... Wir denken da an ganz unterschiedliche Möglichkeiten: eigene Seelsorger für diese Mitarbeiter, mit der Möglichkeit der Einzelbegleitung; verschiedene Hilfen und Angebote im Rahmen der Dienststelle und in der Arbeitszeit (religiöse Veranstaltungen, Gesprächskreise, Gottesdienste etc.) (DK-340)
Kompetente Ansprechpartner/innen sind notwendig. (G162-275-0) Wir erwarten von den Hauptamtlichen Hilfestellung, damit wir lernen, sprachfähig zu werden, über den eigenen Glauben zu reden und andere mit ihrer Glaubensform zu akzeptieren. (VD-012-110)


Von den 119 Voten, die sich mit den Laien im Pastoralen Dienst befassen, enthalten viele die Forderung nach Mehreinstellung von Pastoral- und GemeindereferentInnen. Nahezu durchgängig ist der Wunsch nach Kompetenzerweiterung dieser Berufsgruppen (93 Voten, siehe auch oben zu Ehrenamt): Gemeindeleitung/Ansprechpartner, Spendung der Taufe und der Krankensalbung, Assistenz bei der Eheschließung werden zwölfmal ausdrücklich genannt; Predigt und Beerdigung durch Laien sind ausführlich abgehandelt in Kapitel 4 bzw. Kapitel 5. Der vielfach bestehende Eindruck, diese Laiendienste seien ''Notlösungen'', muß durch die Kirchenleitung beseitigt, das Berufsbild deutlicher, der Berufsstand insgesamt aufgewertet werden. Dadurch erhofft man sich, daß der Beruf künftig wieder attraktiver wird und auch weniger den aktiven Dienst verlassen. Ein Votum denkt auch an neue Zugangswege oder Berufsbilder für diese pastoralen Dienste, evtl. auch nebenberuflich.

Mehr hauptamtliche Laien beiderlei Geschlechts zur Entlastung des Pfarrers (und auch der Ehrenamtlichen). (G116-068-0)
... in begründeten Fällen sollten PR/GR länger als 5 Jahre auf der ersten Planstelle bleiben können, da alle Gemeindemitglieder den Wechsel oft sehr bedauern. (G162-275-0)
Wir bitten darum, die Berufe der Gemeinde- und Pastoralreferenten entschieden zu fördern und aufzuwerten. Laien im seelsorglichen Dienst dürfen auf keinen Fall als vorübergehende Notlösung angesehen werden. (G341-754-0)
Aufgaben und Kompetenzen sowie die rechtliche Stellung der Pastoralreferenten(/innen) müssen geklärt und festgeschrieben werden. (G171-292-0)
... mehr Werbung für die Berufe von Laien in der Kirche, in der Kirchenzeitung oder kirchennaher Presse vornehmen. (G321-729-0)
Wir wünschen .. für unseren Dienst als SeelsorgerInnen eine entsprechende ekklesial vermittelte pastorale Zuständigkeitskompetenz: Die Missio zum vollständigen Predigt- und Verkündigungsdienst; Stimmrecht im PGR, Delegation in den PGR; ... Einführung und Beauftragung der AnsprechpartnerIn durch den Bischof ...; Beauftragung zur Kommunionausteilung ... in allen Gemeinden des Bistums ... (VV-031-110)
Alle kirchlichen Dienste in der Erzdiözese Köln, die nicht zwingend an das priesterliche Weiheamt gebunden sind, für Laien mit entsprechenden Qualifikationen - in gleicher Weise Frauen wie Männern - öffnen. (G353-829-0)
Nach unserem Kenntnisstand verlassen viele Absolventen von laientheologischen Berufen frustriert den kirchlichen Dienst. Die Aufwertung dieser Berufe in der kirchlichen Hierarchie würde dies vermeiden. Damit kann ein Grund für den Personalnotstand in der Kirche ausgeräumt werden. (G172-297-0)
... eine Gehalts-Höhergruppierung der GemeindereferentInnen, die den gestiegenen Anforderungen und den gleichen Tätigkeitsmerkmalen von Gemeinde- und PastoralreferentInnen vor Ort gerecht wird. (VV-019-110)


Pastoral immer wichtiger wird nicht nur das Ehrenamt, sondern auch der Dienst der übrigen Angestellten in den Gemeinden: Küster, Kirchenmusiker, Erzieherinnen, und -mehrfach erwähnt - Pfarramtssekretärinnen. Dies soll nach dem Wunsch der Votanten von der Bistumsleistung stärker gewürdigt werden.

Neben dem Wunsch nach rein ideeller Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements enthalten eine Reihe von Voten auch die Forderung nach einer gewissen finanziellen bzw. geldwerten Anerkennung: Erstattung von Auslagen, rentenwirksame Anrechnung, Steuerfreibetrag, Honorar.

Erstattung von Unkosten (G162-275-0) Für die Kostenerstattung an Ehrenamtliche (z.B. Fahrtkosten in ländlichen Regionen zwischen mehreren Gemeinden, Arbeitshilfen) sollten zusätzliche Bistumsmittel bereitgestellt werden. (D-253)
Wir erwarten, daß unsere Kirchenleitung sich für ihre ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärkt einsetzt in den Bereichen Gesellschaft: Ehrenamtliche Arbeit ist im gleichen Maße unverzichtbar wie Erwerbsarbeit und Familienarbeit und muß als gleichwertig anerkannt werden; Steuerrecht: Ein Ehrenamtlichen-Freibetrag soll angestrebt werden für Hilfeleistungen im sozial caritativen Bereich, Bildungsarbeit und Leitungsaufgaben; Rentenrecht: An Stelle eines Steuerfreibetrages soll die ehrenamtliche Arbeit bei Nicht-Berufstätigen zu einer Verbesserung der Altersversorgung führen. (G313-706-0) Das betrifft in erster Linie die nichterwerbstätigen Frauen, da sie besonders von der Altersarmut betroffen sind. Die Arbeit der Ehrenamtlichen soll damit anerkannt werden. (G366-899-0)
Gemeinden leben vom ehrenamtlichen Einsatz. In begründeten Einzelfällen (z.B. bei hohem regelmäßigem Zeitaufwand) erscheint eine finanzielle Anerkennung dieses Engagements aus Gerechtigkeitsgründen geboten. (G184-364-0)
Wir votieren dafür, bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten in Honorarstellen umzuwandeln, was einerseits einen angemessenen Ausgleich für den Verdienstausfall durch nicht ausgeübte Berufstätigkeit darstellt und andererseits einen höheren Grad der Verbindlichkeit und Qualität in der Ausübung der jeweiligen Tätigkeiten nach sich ziehen wird. (G213-402-0)


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