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Kirchenmusik

Die Votanten - unter ihnen drei Kirchenmusikerkonvente - betonen den hohen Wert der Kirchenmusik als integralen Bestandteil der Liturgie. Der Musik kommt nicht nur die künstlerische Vertiefung des gesprochenen Wortes zu, sie hat auch die Aufgabe, mit ihren Mitteln die Reich-Gottes-Botschaft zu verkündigen und dem Antwortgeben der Gemeinde zu dienen. Immer mehr wird erkannt und gesagt, daß die Kirchenmusik eine pastorale Funktion hat.

Die Musik ist ein wichtiger geistiger und pastoraler Bestandteil der Liturgie. Kantoren sollten auch pastorale Mitarbeiter sein und müssen mit vorbereiten (Liturgiekreis). (G312-696-0)
In unserer Gemeinde hat die Musik im Ausspielen der Liturgie eine sehr wichtige Bedeutung, sie stellt hohe Ansprüche auch an den Organisten. Die Gemeinde singt sehr tatkräftig mit, wodurch die Musik ihre tragende Funktion im Ausmalen der Liturgie bekommt. Die einzelnen Festtage des Kirchenjahres sind Zeiten bestimmter ''Stimmungen'', die vor Gott zum Klingen kommen. Hier kommt der Musik eine wesentliche Aufgabe zu. (G225-495-0)
Gerade die nonverbale Ebene der Musik kann tiefe Schichten der Menschen erreichen; dabei können Inhalte sein: Nachdenken, Meditieren, Klage, Schmerz, Aufbegehren, Lob, Versammlung, Hinführung zu Gott und den Menschen. (VD-002-110)


Die Gemeinden brauchen - so sagen die Votanten - um der unterschiedlichen Menschen willen eine Vielfalt an musikalischen Formen im Gottesdienst (vom Gregorianischen Choral bis zum Jazz). Für den ''normalen'' sonntäglichen Gemeindegottesdienst wird besonders gefordert, mehr neue Lieder mit modernen Texten zu singen, wie sie in den Katholikentags-Liederbüchern stehen. Im ''Gotteslob'' sind nur sehr wenige Neue Geistliche Lieder zu finden. Von einigen alten Liedern mit nicht mehr nachvollziehbaren Texten sollte man sich verabschieden.

Wir haben eine sehr gute Mischung aus Orgelspiel, Orchestermessen, Gregorianischem Choral, Gemeindegesang - alten und neuen geistlichen Liedern-, Meditationsspiel und zusätzlichen Aufführungen von Chor, benachbarten Chören und Orchester mit Solisten. (G342-772-0)
In diesen Messen wird zu etwa 2/3 neues geistliches Liedgut gesungen. Wir achten aber auch darauf, daß auch die Lieder aus dem Gotteslob nicht aus unserer Tradition verschwinden. Wir begrüßen die Hilfe durch das neue Liederbuch des Bistums. (G145-231-0)
Wir wünschen, daß mehr moderne Lieder, etwa aus den Katholikentagsbüchern, in die Gestaltung der Gottesdienste einfließen. Die Lieder des 16. - 19. Jahrhunderts aus dem Gotteslob sind oft in der Sprache der damaligen Zeit und für die Menschen der damaligen Zeit geschrieben worden. Wir brauchen auch Lieder für die Menschen des angehenden 21. Jahrhunderts in der Sprache und den Bildern der heutigen Zeit. (G133-144-0)
Aussortierung von heute unverständlichen Liedtexten. (G313-709-0)


Für eine anstehende Bearbeitung des ''Gotteslob'' wird ein weitgehender Austausch alter durch neue Lieder gefordert. Lieder haben einerseits einen Verkündigungscharakter, drücken andererseits den Glauben der singenden Gemeinde aus. Wenn sie ''verstanden'' und innerlich mitvollzogen werden sollen, müssen Texte und Melodie dem Glauben und dem Lebensgefühl der Menschen von heute entsprechen. Dieses Kriterium trifft nur für einen Teil der alten, vertrauten Lieder zu.

Unser Gotteslob ist sehr unübersichtlich gestaltet. Viele Lieder sind veraltet und sollten durch zeitgemäßere ausgetauscht werden. (G312-696-0)
Bei einer Revision des ''Gotteslobes'' sollte das Neue Geistliche Lied stärker berücksichtigt werden, außerdem sollten Texte in einer zeitgemäßen Sprache einen breiteren Raum einnehmen. (G119-107-0)
Die im Gotteslob abgedruckten Kirchenlieder sollten in eine Fassung gebracht werden, die einer zeitgemäßen Theologie entspricht. Das gilt insbesondere für solche Texte, durch die sich Frauen ausgeschlossen fühlen müssen. In ähnlicher Weise aber auch für die Texte, die in einer allzu martialisch-kriegerischen Sprache wenig vom Gott der Liebe erkennen lassen. (G172-301-0)


Die Kirchenmusiker - so wird gefordert - sollten als pastorale Mitarbeiter gelten, die ihre musikalisch-liturgische Fachkompetenz für das gesamte Gemeindeleben nutzbar einbringen können. Sie brauchen dafür eine bessere Kooperation mit dem Pfarrer, den anderen pastoralen Diensten und den Gremien, eine Anerkennung ihrer gemeindebildenden Aktivitäten (Kirchen-, Jugend-, Kirchenchor, Schola), eine Neubesinnung auf die Rolle der Kirchenmusik und -musiker, eine praxisorientiertere Ausbildung -und eine bessere Vergütung. Weil das alles nur langsam vorankommt, so wird geklagt, wird der Nachwuchs knapp und wandern gute Kirchenmusiker in andere Berufe ab.

Die Anerkennung der Bedeutung der Kirchenmusik in der Liturgie ist ebenso wichtig wie die Aufforderung, Kirchenmusik in verantwortungsvoller Weise im Gottesdienst zum Einsatz zu bringen. (VD-001-140)
Partnerschaftliche, die gegenseitige Fachkompetenz anerkennende und einfordernde Arbeitsweise (von Priestern und Kirchenmusikern) ist wichtig. (VD-002-110)
Der Kirchenmusiker ist Garant und Gewährleister kirchenmusikalischer Vielfalt (Choral, Orchester, Kinder, NGL, Hochamt, ... )! (VD-002-110)
Kirchenmusiker sollen über die Musik im Gottesdienst viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene binden. (G181-308-0)
(In vielen Chorgruppen können) Menschen den Zugang zur Kirche und zur Liturgie finden. Wichtig ist, daß in der Gruppenarbeit neben der Musik oder mittels der Musik auch der Glaube vermittelt wird. (VD-008-360)
Die gute Tradition der Kirchenmusik soll ohne Brüche fortgesetzt werden und die haupt- oder nebenberuflichen Kirchenmusiker für ihre wichtige Aufgabe im Dienst an der Liturgie gut ausgebildet und angemessen bezahlt werden. (G172-301-0)
Wir wünschen, daß in der Ausbildung der Kirchenmusiker mehr Wert auf Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, mehr Wert auch auf pädagogische Fähigkeiten gelegt wird, und daß auch modernes Liedgut und moderne Kirchenmusik starke Inhalte der Ausbildung werden. (G145-231-0)
Sie sehen mit Sorge die zurückgehende Zahl von Studienanfängern an den verschiedenen Ausbildungsstätten, das Abwandern besonders qualifizierter Kirchenmusiker vor allem nach Süddeutschland sowie den Berufswechsel bzw. das Aussteigen aus dem Kirchenmusikerberuf bei einer nicht geringen Anzahl von Männern und Frauen. (VD-002-110)