Gemeindliche Verkündigung: Predigt
Wahrnehmung: Die Predigt wird als wichtiges Verkündigungselement
gesehen. Es zeigen sich immer wieder kritische Feststellungen, wie Predigten
bleiben unkonkret und erschöpfen sich in Banalitäten, enthalten zuviel
unverständliche Theologie und zuviel Spekulationen. Statt die befreiende
Kraft des Evangeliums anzusagen, wird vielen Predigten eine einschläfernde
Wirkung nachgesagt.
Die genannten Aufgaben (Glaubensverkündigung und Glaubensstärkung) erfüllt der Prediger nicht, wenn er teilnahmslos und unpersönlich das Evangelium wiederholend umschreibt, sondern nur, wenn er die frohe Botschaft der Bibel auf die Bedürfnisse, Sorgen und Fragen unserer Zeit zu übertragen und anzuwenden versteht. (G134-168-0)
Einschätzung/Perspektiven: Von der Predigt wird nach Votenlage Erbauung
und Hilfe für den Glauben im Alltag erwartet. Ganz allgemein wird vielfältig
eine Verbesserung der Predigten erhofft, indem zeitgemäßer und lebensnah
gesprochen werden soll. Es werden thematische Reihen und eine größere
Vielfalt der Predigtformen (z.B. Meditation) vorgeschlagen. Das deutlichste
Votum (1/3 aller Nennungen in Kapitel 4) ist die Forderung nach
Laienpredigt. Als Begründung wird angeführt, daß die Gemeinden von der
Spiritualität der Laien profitieren könnten. Der Bezug des Evangeliums
zum Leben könnte vererdet werden, und das Verkündigungsgeschehen würde
vielfältiger und abwechslungsreicher. Die allgemeine Forderung nach
Laienpredigt wird in vielen Fällen auch auf die Eucharistiefeier hin
spezifiziert.
Predigt soll das Wort Gottes in die heutige Zeit verständlich und überzeugend transformieren. (G342-776-0)
Nutzung des Sonntagsgottesdienstes, insbesondere der Predigt als wichtiges Element der Glaubensweitergabe. (VV-014-110)
Die sonntägliche Predigt bietet fast die einzige Möglichkeit, die Gemeindemitglieder regelmäßig und wirksam anzusprechen, die die Sonntagsmesse besuchen. Sie sollte deshalb genutzt werden, das Evangelium so auszulegen, daß die Zuhörer für ihren heutigen Alltag Nutzen daraus gewinnen können. (D-362)
Wir wünschen die Entscheidung darüber, daß alle pastoralen Dienste (Pastoralreferenten/innen, Gemeindereferenten/innen) in der Eucharistiefeier predigen dürfen, und zwar an der Stelle, an der die Predigt üblich ist (nach Evangelium). (G118-102-0)
... unverständlich ist für uns, daß theologisch ausgebildeten hauptamtlichen Laien in der Seelsorge keine Predigterlaubnis zugestanden wird, wohingegen z.B. Priesteramtskandidaten im Gemeindepraktikum zur Predigt in Eucharistiefeiern berechtigt sind. (G351-800-0)
Bei besonderen Anlässen Ansprachen und Predigten auch durch fachkompetente Laien. (G161-255-0)
Während Priester und Diakone häufig über mangelnde Vorbereitungszeit für ihre Predigten klagen, dürfen ausgebildete Theologen und Theologinnen sowie qualifizierte Laien und Laiinnen das Wort Gottes nicht uneingeschränkt verkünden. Der Kardinal soll sich dafür einsetzen, daß die Predigterlaubnis - auch für die Eucharistiefeier - Männern und Frauen erteilt wird, die hierfür die nötige Eignung und Befähigung mitbringen. (G117-093-0)